Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
1 . GELTUNG DER AGB / VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Vertragsschluss Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten,welche durch Aushang im Studio so wie auf der Homepage www.gymclub.fitness bekannt gegeben sind,gegen das vereinbarte Entgeld die benutzung der vereinbarten Leistungen.Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.
1.2 Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Jugendlichen Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Membership nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.2.1 Der Vertrag mit einem Jugendlichen kommt erst dann zustande, wenn GymClub eine schriftliche Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten vorliegt. Dies kann über eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Studio geschehen.
 
2. LEISTUNGSUMFANG / NUTZUNG DES STUDIOS
2.1 Leistungsumfang Der Vertrag berechtigt das Mitglied ausschließlich zur Nutzung der im Studio angebotenen Trainingsgeräte und Equipment.
2.2 Nutzung des Studios und seiner Einrichtungen
2.2.1 Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist bei Anwesenheit auf der Trainingsfläche ein Handtuch verpflichtend mitzuführen.
2.2.2 Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
2.2.3 Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
2.2.4 Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch GYMCLUB ist untersagt. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. 2.2.5 Straßenkleidung und Taschen sind in Spinden zu verstauen. Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Wird ein Spind vom Mitglied darüber hinaus benutzt und hat das Mitglied dies schuldhaft zu vertreten, so kann GYMCLUB den Spind öffnen. Entstehende Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mitglieds; insbesondere wird ein zerstörtes Schloss nicht ersetzt.
2.2.6 Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios von GYMCLUB anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
2.2.7 Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
2.2.8 Das Mitglied hat in zumutbarer Weise auf die Interessen anderer im Studio Rücksicht zu nehmen.
2.3 Zutritt als Mitglied Nach der Vereinbarung der Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Membercard. Durch die Membercard erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Teilnahme an Kursen kann voher über die MINDBODY App oder mit der Membercard direkt im Studio gebucht werden .
2.4 Weisungsberechtigung Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung insbesondere der Ziffer 2.2 dieser AGB nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
 
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgang mit der Membercard Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich im Studio zu melden (E-mail/telefonisch/persönlich). Nach Meldung des Verlusts wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit und die Zahlungsfunktion sowie die Zugangsfunktion der Membercard gesperrt. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt GYMCLUB fest.
3.2 Gebühr bei Ausstellung der Membercard, Ersatzmembercard Für die Aktivierung der Membercard bei Vertragsschluss wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 30,- Euro inklusive Umsatzsteuer fällig. Für die Aktivierung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro inklusive Umsatzsteuer fällig. Die alte Membercard verliert mit der Aktivierung der Ersatzkarte ihre Gültigkeit. 3.3 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
3.3.1 Die Mitgliedschaft bei GYMCLUB ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und Dritten nicht schuldhaft zu überlassen.
3.3.2 Das Mitglied kann nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer Frist von drei Monaten allfällige auf seine MemberCard aufgebuchte Guthaben auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist zurückverlangt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. GYMCLUB verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung auf den mangels Rückforderung drohenden Verfall schriftlich per Post oder Email hinzuweisen.
3.4 Workout Units
3.4.1 Mit Abschluss dieses Vertrages bekommt das Mitglied eine entsprechende Anzahl an Trainingseinheiten(Workout Units) im Monat, die während der Vertragslaufzeit verpflichtend zu konsumieren sind. Bei Nichtantritt verfallen restliche Workout Units und sind auch nicht im Folgemonat übertragbar.Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.
3.5 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
3.5.1 Das Mitglied ist verpflichtet, GYMCLUB bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von GYLCLUB (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können. Das Mitglied verpflichtet sich regelmäßig (zumindest alle 14 Tage) seinen Emailposteingang zu überprüfen. 3.5.2 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., GYMCLUB unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Lastschriftverfahren / SEPA Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Membership-Beiträge (im Folgenden Mitgliedsbeiträge) (Ziffer 4.1 dieser Basic-AGB) zu begleichen.
 
 
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / PREISANPASSUNG / ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Fälligkeit der monatlichen Beiträge Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Membercard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2 Preisanpassungsrecht
4.2.1 GYMCLUB ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der allgemeine Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes beschränkt. GYMCLUB wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung schriftlich per Post oder Email ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, frühestens zum Zeitpunkt der Umsatzsteuererhöhung.
4.3 Kosten bei Rückbuchung Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug ist GYMCLUB berechtigt vom Mitglied die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen zu verlangen. Daneben behält sich GYMCLUB das Recht vor, dem Mitglied entstandene und notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
4.4.2 Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist GYMCLUB berechtigt, nachdem das Mitglied unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Androhung der Sperre gemahnt wurde, dem Mitglied den Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren.
4.4.3 Sofern sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug befindet, ist GYMCLUB berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist GYMCLUB berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer
4.4.1 dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
 
 
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1 Laufzeit / ordentliche Kündigung Der Vertrag hat je nach Wahl des Mitglieds eine Mindestvertragsbindung von 12 oder 18 Monaten. Die Mindestvertragsbindung ist im Antrag auf „Valueship“ und „Commitmentship"" festgehalten. Bei einer Mindestvertragsbindung von 12 Monaten gilt: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien erstmals mit Wirksamkeit zum Ende des 12. Monats gekündigt werden, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Bei einer Mindestvertragsbindung von 18 Monaten gilt: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien grundsätzlich erstmals mit Wirksamkeit zum Ende des 18. Monats gekündigt werden, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres unter Einhaltung einer dremonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber GYMCLUB, Schönbrunnerstraße 1120 Wien schriftlich per Post oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse [email protected]/[email protected] zu erklären, wobei das Mitglied um Angabe der Mitgliedsnummer ersucht wird. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß 5.4 bleibt hiervon unberührt.
 
5.2 Stilllegung des Vertrages Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Vertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist GYMCLUB mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung vom Mitglied bekannt zu geben(E-mail/persönlich). Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von GYMCLUB nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend um die Zeit der Stilllegung. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder GYMCLUB zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Diese Regelung gilt entsprechend für bestehende Optionen des Mitglieds.
5.3 Kündigung bei Umzug Bei Umzug in eine andere politische Gemeinde steht dem Mitglied gegen Vorlage einer Meldebestätigung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung wird mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende wirksam.
5.4 Recht zur außerordentlichen Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, sodass beide Vertragsparteien den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen können. Ein wichtiger Grund, der das Mitglied zur außerordentliche Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt war, die Einrichtungen von GYMCLUB über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht mehr benutzen kann. Das Mitglied ist verpflichtet dies durch Vorlage eines fachärztlichen Attests zu bescheinigen.
 
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung,Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen,es sei den,der Verlust doer die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens ,des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzug wesentlicher Vertragspflichten,die auf einr fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.Wesentliche Vertragspflichten sind solche,deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages oder der geschuldete Leistungsumfang)
 
7. OPTIONEN
7.1 Gesonderter Beitrag für Optionen Im Mitgliedsbeitrag für den Basicvertrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von Optionen nicht enthalten. Diese werden gesondert gebucht und berechnet.
 
8. DATENSCHUTZ Das Studio erhebt,speichert verarbeitet und nutzt Personenbezogene Daten des Mitgliedes(einschließlich seines Fotos),selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister,soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist .Bei Teilnahme jeder Einheit werden datum,Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.Das Studio speichert diese Daten.In anonymisierter Form werden werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
 
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen der AGB GYMCLUB ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn GYCLUB auf die Änderungen schriftlich per Post oder Email hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per Post oder Email widerspricht. GYMCLUB wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung über die Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren.
9.2 Aufrechnungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von GYMCLUB aufrechnen.
9.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 8.4. Vertragssprache Vertragssprache ist deutsch
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